Mitgliedschaft
Die Mietgliedschaft des Vereins können erwerben:
- Gewerbetreibende aller Art
- Freiberuflich Schaffende
- Freunde des gewerblichen Mittelstandes
- Durch freiwilligen Austritt (3 Monate vor Geschäftsjahresende) mittels eingeschriebenen Briefes,
- durch Tod,
- durch Ausschluß, der wegen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Verweigerung der Beitragszahlung nach wiederholter Mahnung vom Ausschuß auszusprechen ist,
- durch Auflösung des Vereins.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Ausschuß. Wird dieser abgelehnt, so kann binnen eines Monats Berufung bei der Mitgliedsversammlung eingelegt werden. Aufnahmegebühren werden nicht berechnet.
Die Mitgliedschaft erlischt:
Über den innerhalb 14 Tagen mit eingeschriebenen Brief zugestellten Ausschluß-Beschluß kann der Betroffene binnen eines Monats bei der Mitgliederversammlung Berufung einlegen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft berührt nicht die Verpfichtung zur Zahlung der noch ausstehenden Beiträge. Auf das Vereinsvermögen hat das ausgeschiedene Mitglied keinen Anspruch.
Auf einstimmigen Beschluß des Ausschusses können in der Vereinsarbeit Mitglieder der Mitgliederversammlung zur Ernennung zu Ehrenmitgliedern vorgeschlagen werden.
Recht und Pflichten der Mitglieder
Die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane, die innerhalb der durch diese Satzung gezogene Grenzen ergangen sind, werden für alle Mitglieder verbindlich. DIe Mitglieder sind verpflichte, die zur Deckung der Unkosten des Vereins festgesetzten Beiträge zu entrichten. Die Mitglieder sind stimmberechtigt bei allgemeinen Abstimmungen im Rahmen dieser Satzung, insbesondere bei der Wahl der Vereinsorgane sowie wählbar in diese Organe.
Mitgliedsbeiträge
Die Höhe des Mitglliesbeitrages wird von der Hauptversammlung festgesetzt.